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Ausschreibung

Veranstalter

Freiwillige Feuerwehr Lasern
Lasern 9
A-4822 Bad Goisern am Hallstättersee
Tel.: +43 6135 6706
E-Mail: office@goisern-classic.at

Art der Veranstaltung

Bergwertung für klassische Fahrzeuge in zwei Gleichmäßigkeitswertungsfahrten

Programmablauf

Samstag, 16.08.2025

Bei Schönwetter, Oldtimerausfahrt um 13:00 Uhr. Abfahrt ist beim Festzelt am Marktplatz in Bad Goisern. Nur zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge können teilnehmen.

Sonntag, 17.08.2025

06:30-09:00 Uhr Ausgabe der Startnummern im Gemeindeamt
08:00 Uhr Begrüßung und Fahrerbesprechung
08:15 Uhr Besichtigungsfahrt
10:15 Uhr 1. Wertungslauf
13:30 Uhr 2. Wertungslauf
17:00 Uhr Siegerehrung

Klassen

Wertungsklasse Fahrzeugklasse Baujahr
M1 Motorräder bis einschließlich 1955
M2 Motorräder bis einschließlich 1965
M3 Motorräder bis einschließlich 1975
M4 Motorräder bis einschließlich 1985
M5 Renngespanne + Motorradgespanne bis einschließlich 1985
A1 Autos bis einschließlich 1955
A2 Autos bis einschließlich 1965
A3 Autos bis einschließlich 1975
A4 Autos bis einschließlich 1985

Bei weniger als 10 Teilnehmern fallen diese der nächsten Klasse zu. Der Veranstalter behält sich vor, die Klasseneinteilung zu ändern.

Nennung und Nennschluss

Nenngeld: Klassen Motorräder pro Fahrzeug: € 125, —

Nenngeld: Klassen Autos pro Fahrzeug: € 135, —

Nenngeld ist incl. Tagesversicherung                          

Keine Nachnennungen!

Online-Nennung über www.goisern-classic.at

Bankverbindung für Überweisung Nenngeld:

IBAN: AT72 2031 4055 0006 2947

Es werden nur bezahlte Nennungen akzeptiert! Nach Zahlungseingang wird der betreffende Teilnehmer in die Startliste eingetragen, die auf unserer Homepage ersichtlich ist.

Nenngeld ist Reuegeld und wird nicht rückerstattet.

Bei der Nenngeldüberweisung ist darauf zu achten, dass der Name des Teilnehmers angeführt ist, da nur so eine korrekte Zuweisung des Nenngeldes erfolgen kann.

Die Teilnehmerzahl ist mit 200 begrenzt. Beim Erreichen der max. Teilnehmerzahl, kann keine Nennung mehr erfolgen.

Weiters behält sich der Veranstalter das Recht vor, Fahrzeuge ihrer Seltenheit wegen, in die Startliste aufzunehmen, bzw. ohne Angabe von Gründen abzuweisen!

Um Unklarheiten bei der Startnummernausgabe auszuschließen, ersuchen wir in ihrem eigenen Interesse auf Verlangen eine Zahlungsbestätigung vorzulegen.

Wertung

Die Fahrgeschwindigkeit der drei Läufe muss der Straßenverkehrsordnung angepasst sein. Gewertet werden die zwei Zeitläufe. Pro Klasse ist der Teilnehmer mit der geringsten Zeitdifferenz Klassensieger. Gesamtsieger sind jene beiden Fahrzeuge, die über die Klassen M1 bis M5 und A1 bis A4 die geringste Zeitdifferenz aufweisen. Bei Zeitgleichheit entscheidet das ältere Baujahr und in der Folge das Alter des Fahrers.

Vorstart ist am Marktplatz Bad Goisern. Nach ca. 2 km ist vor der Zeitnehmung beim Feuerwehrhaus in Lasern anzuhalten. Bis hierher sind die Geschwindigkeitsbeschränkungen strikt einzuhalten, da dieser Streckenabschnitt überwacht wird und Verstöße gegen die STVO geahndet werden. Gewertet wird die Zeit vom Feuerwehrhaus in Lasern bis zum Ziel in der Ortschaft Wurmstein.

Wichtiger Hinweis:

Auf der ganzen Strecke gilt die STVO!

Teilnahmebedingung

Die Teilnahme ist für Besitzer von Touren- und Sportmotorrädern und Autos offen. Jeder Fahrer muss einen gültigen, dem Fahrzeug entsprechenden Führerschein besitzen.

Die Fahrzeuge müssen der Verkehrs,- und Betriebssicherheit entsprechen. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
Die Auspuffanlage muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Für ALLE Fahrzeuge muss eine Tagesversicherung abgeschlossen werden.

Die Teilnehmer (Fahrer, Eigentümer und Halter der Fahrzeuge) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, die Teilnahmebedingungen in der Ausschreibung zu kennen, anzuerkennen und einzuhalten. Die Teilnehmer (Fahrer, Eigentümer und Beifahrer) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle und Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter oder andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligen gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht auf Abänderung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung vor.

Fahrdisziplin

  • Die StVO ist unter allen Umständen einzuhalten.
  • Ein Verstoß wird mit Ausschluss geahndet.
  • Eine wesentliche Überschreitung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeit führt unweigerlich zur Disqualifikation.
  • Nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge dürfen keinesfalls außerhalb der abgesperrten Strecke gefahren werden.
  • Das Fahren entgegen der Wertungsstrecke ist nicht erlaubt.
  • Die Benutzung von Uhren und sonstigen Zeitmessgeräten ist verboten.
  • Den Anweisungen der Fahrtleitung und der Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Haftungsverzicht

Die Teilnehmer (Fahrer, Bewerber, Teams, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen, und zwar gegenüber

- der FIA, FIM, UEM, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,

- den ADAC Regionalclubs, den ADMV-Clubs, den Promotor/Serienorganisator,

- den Veranstaltern, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern,

- Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung    stehen,

 - den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,

- den anderen Teilnehmern (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, den Eigentümern, Halter der anderen Fahrzeuge,

- den eigenen Bewerbern, den/die eigenen Fahrern, Mitfahrern (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer.

Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertragliche Haftung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsverzichtklausel unberührt.

Umweltschutz

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten ihre Fahrzeuge vor dem Start (am Marktplatz) nicht permanent laufen zu lassen.

Vielen Dank

Ich/Wir bestätigen mit der Nennung die Teilnahmebedingungen zu akzeptieren.