Haftung

Die Teilnehmer (Fahrer, Eigentümer und Halter der Fahrzeuge) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil – strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, die Ausschreibung zu kennen, anzuerkennen und einzuhalten. Die Teilnehmer (Fahrer, Eigentümer und Beifahrer) verzichten durch die Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle und Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter oder andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter und allen Beteiligten gegenüber wirksam. Teilnehmer mit Fahrzeugen ohne Kennzeichen oder mit einem Probefahrtkennzeichen (blaue Nummer) müssen eine Tagesversicherung für die drei Läufe am Sonntag abschließen.

Fahrdisziplin

Die STVO ist unter allen Umständen einzuhalten. Ein Verstoß wird mit Ausschluss geahndet.
Eine wesentliche Überschreitung der Fahrgeschwindigkeit führt unweigerlich zur Disqualifikation. Nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge dürfen keinesfalls außerhalb der abgesperrten Strecke gefahren werden. Das Fahren entgegen der Wertungsstrecke ist nicht erlaubt. Jedes Fahrzeug, das auf der Strecke zum Stillstand kommt, ist auf schnellsten Wege von der Strecke zu bringen.
Den Anweisungen des Veranstalters und der Streckenposten ist Folge zu leisten.